ausnahme_aus_der_pflichtversicherung_ag_460_geringfuegiges_einkommen
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AG 46
Voraussetzungen
- Pflichtvers. nach GSVG (inkl. GesbR-Gesellschafter), 2/2 FSVG (inkl. Gesellschafter einer Ärzte-OG oder -GmbH)
- Jahresumsatz: € 35.000,00 brutto
- Nicht mehr als 12 Kalendermonate pflichtversichert in den letzten 5 Jahren
Nach Vollendung des 57. LJ
- Jahreseinkommen und Jahresumsatz darf in den letzten 5 Jahren nicht überschritten werden
- Antrag muss von STB gestellt werden (oder durch Vers. mit Begründung)
Vollendetes 60. LJ
- Jahreseinkommen und Jahresumsatz darf jährlich nicht überschritten werden
Beginn
- Frühestens mit dem 1. Jänner des KJ, in dem der Antrag einlangt, wenn kein Leistungsanspruch in KV/PV. Sonst Ausnahme erst mit Monatsersten nach Einlangen des Antrages.
- AG 46 bei Neubeginn: binnen 1 Mon. nach der 1. Fälligkeit noch möglich (auch Jahresübergreifend)
Ende
- Schriftliche Meldung des Versicherten notwendig
- Mit Tag der Meldung
Beispiel Unterjähriges Ende:
Beginn Pflichtvers. 01.01.; Widerruf AG 46 01.10.; EStB unter VG, werden von Okt. Bis Dez. die Mindest-Beiträge vorgeschrieben.
Definition Umsatz
Der Umsatz, auch Erlös genannt, ist die Summe aller Einnahmen, die durch Forderung oder Rechnungsstellung an andere, für Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens gestellt werden.
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