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Inhaltsverzeichnis
AG 46
Voraussetzungen
- Pflichtvers. nach GSVG (inkl. GesbR-Gesellschafter), 2/2 FSVG (inkl. Gesellschafter einer Ärzte-OG oder -GmbH)
- Jahresumsatz: € 35.000,00 brutto
- Nicht mehr als 12 Kalendermonate pflichtversichert in den letzten 5 Jahren
Nach Vollendung des 57. LJ
- Jahreseinkommen und Jahresumsatz darf in den letzten 5 Jahren nicht überschritten werden
- Antrag muss von STB gestellt werden (oder durch Vers. mit Begründung)
Vollendetes 60. LJ
- Jahreseinkommen und Jahresumsatz darf jährlich nicht überschritten werden
Beginn
- Frühestens mit dem 1. Jänner des KJ, in dem der Antrag einlangt, wenn kein Leistungsanspruch in KV/PV. Sonst Ausnahme erst mit Monatsersten nach Einlangen des Antrages.
- AG 46 bei Neubeginn: binnen 1 Mon. nach der 1. Fälligkeit noch möglich (auch Jahresübergreifend)
Ende
- Schriftliche Meldung des Versicherten notwendig
- Mit Tag der Meldung
Beispiel Unterjähriges Ende:
Beginn Pflichtvers. 01.01.; Widerruf AG 46 01.10.; EStB unter VG, werden von Okt. Bis Dez. die Mindest-Beiträge vorgeschrieben.
Definition Umsatz
Der Umsatz, auch Erlös genannt, ist die Summe aller Einnahmen, die durch Forderung oder Rechnungsstellung an andere, für Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens gestellt werden.
Umsatz berechnen
Umsatz gibt lediglich Aussage über die Einnahmen, die ein Unternehmen erzielt hat.
Hingegen sagt der Gewinn etwas über die Summe aus, die wirklich eingenommen wurde. So werden zur Berechnung des Gewinns die anfallenden Kosten vorab berechneten Umsatz abgezogen
Einnahmen (Umsatz) - Ausgaben (Kosten) = Gewinn
Der Gewinn ist das, was übrigbleibt, wenn man von den Einnahmen (Umsatz) die Ausgaben abzieht. Die Ausgaben sind das, was andere einem in Rechnung stellen und vom eigenen Konto abgeht oder der Kasse entnommen wird.
Wenn die Ausgaben größer als die Einnahmen sind, dann spricht man nicht mehr von Gewinn, sondern vom negativen Gewinn Verlust