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Inhaltsverzeichnis
Territorialitätsprinzip
Die Durchführung der PV, KV und UV selbstständig Erwerbstätiger in land-/forstwirtschaft sowie für deren Failienangehörige obliegt der SVS, sofern der Betrieb im Inland liegt.
Die Staatsbürgerschaft ist unerhbelich.
Vollversicherung
| Betriebsführer | Betriebsgröße |
|---|---|
| Personen, die einen land/forstwirtschaftl. Betrieb auf eig. Rechnung und Gefahr führen bzw. auf deren Rechnung und Gefahr ein solcher Betrieb geführt wird. Man unterscheidet alleinige oder gemeinsame Betriebsführung mit dem Ehepartner, eingetr. Partner oder mit einer fremden Person. | Maßgeblich für die Beurteilung der Pflichtversicherung ist die Höhe des EWH des land/forstwirtschaftl. Betriebes. wird vom Finanzamt erstelle (EWH-Bescheid). kann aus unterschiedl. Elementen zusammengesetzt sein. (Bsp. land/forstwirtschaftlich Flächen, etwaige Zuschläge wie Obstbau) |
Anmeldung: BW-001; Änderung in der Betriebsführung
Telefonnotiz: GP Anmeldung/Abmeldung
Beurteilung der Pflichtversicherung
hängt von der Überschreitung der im BSVG festgelegten EHW-Grenzen ab:
| Einheitswertgrenzen | |
|---|---|
| Unfallversicherung | € 150,00 |
| Krankenversicherung | € 1.500,00 |
| Pensionsversicherung | € 1.500,00 |
Hauptberuchlich Beschäftigte
Ehegatten/Eingetragene Partner
- hauptberufliche Beschäftigung des Ehegatten ist der gem. Betriebsführung durch Ehegatten gleichgestllt (siehe Bildung BGRL)
Kinder, Enkel Wahl-/Stief-/Schwiegerkinder bzw. eingetragene Partner der Kinder
Von einer hauptberufl. Beschäftigng ist auszugehen, wenn
- sie der Beschreitung des Lebensunterhalts dient oder
- länger als 20 Std./Wo. erfolgt oder
- mehr Zeitaufwand erfordert als eine weitere gleichzeitig ausgeübte Beschäftigung
AUSNAHME:
für die Dauer einer gleichzeiten Schul-/Berufsausbildung ist eine hauptberufliche Beschäftigung ausgeschlossen, außer es handelt sich um eine land/forstwirtschaftl. Heimlehrer oder Heimpraxis.
Anmeldung: BW-002; Abmeldung: BW-003
Telefonnotiz: GP Anbmeldung/Abmeldung
Teilversicherung
Unfallversicherung
- Ehegatten/eingetr. Partner
- Kinder
- Wahl-/Stief-/Schwiegerkinder
- eingetragenge Partner der Kinder/Enkel, Wahl-/Stief-/Schwiegerkinder
- Großeltern
- Geschwiester des Betriebsführers