allgemeines_zur_versicherung
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Territorialitätsprinzip
Die Durchführung der PV, KV und UV selbstständig Erwerbstätiger in land-/forstwirtschaft sowie für deren Failienangehörige obliegt der SVS, sofern der Betrieb im Inland liegt.
Die Staatsbürgerschaft ist unerhbelich.
Vollversicherung
| Betriebsführer | Betriebsgröße |
|---|---|
| Personen, die einen land/forstwirtschaftl. Betrieb auf eig. Rechnung und Gefahr führen bzw. auf deren Rechnung und Gefahr ein solcher Betrieb geführt wird. Man unterscheidet alleinige oder gemeinsame Betriebsführung mit dem Ehepartner, eingetr. Partner oder mit einer fremden Person. | Maßgeblich für die Beurteilung der Pflichtversicherung ist die Höhe des EWH des land/forstwirtschaftl. Betriebes. wird vom Finanzamt erstelle (EWH-Bescheid). kann aus unterschiedl. Elementen zusammengesetzt sein. (Bsp. land/forstwirtschaftlich Flächen, etwaige Zuschläge wie Obstbau) |
Anmeldung: BW-001; Änderung in der Betriebsführung
Telefonnotiz: GP Anmeldung/Abmeldung
allgemeines_zur_versicherung.1647515470.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/03/17 12:11 von trobiwiki