Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Inhaltsverzeichnis
Pensionserhöhung
Gesamtpensionseinkommen wurde mit 01.01. wie folgt erhöht:
| Bis € 1.000,00 | 3%/mtl. |
| Über € 1.000,01 bis € 1.400,00 | 3% bis 1,8%/mtl. (linear sinkend) |
| Über € 1.400,01 bis € 2.333,00 | 1,8%/mtl. |
Gesamtpensions-EK:
Summer aller Pensionen aus der gesetzl. PV; Ausnahme: Kinderzuschüsse, Ausgleichszulage sowie des besonderen Steigerungsbetrages.
Aliqutierung der ersten Pensionsanpassung bei neu zuerkannten Pensionen (SST ab 01.01.21) Ab 2022 wird diese erstmalige Pensionsanpassung für PEnsionen mit Stichtag im Jahr vor der Pensionsanpassng aliquotiert.
Abhängig vom SST-Monat gebührt ein bestimmter Prozentsatz der Erhöhung:
| Stichtag im | Aliquotierung |
|---|---|
| Jänner | 100% |
| Februar | 90% |
| März | 80% |
| April | 70% |
| Mai | 60% |
| Juni | 50% |
| Juli | 40% |
| August | 30% |
| September | 20% |
| Oktober | 10% |
| Novemer | 0% |
| Dezember | 0% |
Beitragssätze und Kinderuschuss
| Kinderzuschuss | € 29,07 |
|---|---|
| Kontoprozentsatz (APG) Gutschrift am Pensionskonto | 1,78% Gutschrift am Pensionskonto der jährl. BGRL |
| BMGRL für Zeiten der Kindererziehung | € 2.027,75 nach APG € 1.422,08 nach Recht ab 01.01.2005 |
| Beitragssätze | |
| Krankenversicherung (ausg. Waisenpension) | 5,1% von der Pens. inkl. Kd-Zuschuss, AZ |
| Krankenversicherung v. ausl. Leistungen (für Pens. die in Ö krankenvers. sind) | 3,4% von der Pension inkl. Kd-Zuschuss, AZ |
| Zusatzeitrag für Angehörige | 3,4% von der Pension inkl. Kd-Zuschuss, AZ |
| Nur LW! Solidaritätsbeitrag: diesr wurde rückwirkend mit 01.01.2020 ersatzlos gestrichen! | 0,5% von der Pension inkl. Kd-Zuschuss, AZ |
Ausgleichszulageenrichtsätze
| Eigenpension | Hinterbliebenenpensionen | ||
|---|---|---|---|
| Familienrichtsatz f. Ehepaare mit gem. Haushalt | € 1.625,71 | Witwen/Witwer | € 1.030,49 |
| Einfacher Richtsatz für Alleinstehende bzw. verheiratete ohne gem. Haushalt mit dem Ehepartner | € 1.030,49 | Halbwaisen bis zum vollendeten 24. LJ Halbwaisen ab vollendeten 24. LJ | € 379,02 € 673,59 |
| Richtsatzerhöhung je Kind dessen Netto-EK die Höhe von € 343,19 nicht übersteigt | € 159,00 | Vollwaisen bis zum vollendeten 24. LJ Vollwaisen ab vollendeten 24. LJ | € 569,11 € 1.030,49 |
| ANRECHENFREIE LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG: €245,20 | |||
| Ausgleichszulagen-/Penisonsbonus | ||
|---|---|---|
| Bei Vorliegen einer bestimmten Anzahl an Vers.-Mon. gebührt - AZ-Bonus, wenn eine AZ zu einer Eigen-/Direktpension beziehen - Ein Pensionsbonus zu Eigen-/Direktpension, wenn keine AZ bezogen wird - Wenn Gesamt-EK unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt. |
||
| Grenzwert für Gesamt-EK | Max. Höhe | |
| Einzelrichtsatz mind. 360 BM | € 1.141,83 | € 155,36 |
| Einzelrichtsatz mind. 480 BM | € 1.364,11 | € 396,21 |
| Familienrichtsatz mind. 480 BM bei einem oder beiden Partnern | € 1.841,29 | € 395,78 |
inkl. Kindererziehungszeiten und Präsenz-/Zivildienstzeiten
tablelayout
^ Anrechenbarer Unterhaltsanspruch ||
| Gegenüber dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner | In der tatsächlichen Höhe |
| Gegenüber dem geschiedenen Ehepartner | In der tatsächlichen Höhe |
| Gegenüber den im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern | 12,5% vom Nettoeinkommen |
| Verminderung um jenen Betrag, um den das verbleibende Nettoeinkommen des Verpflichteten den Richtsatz
für Alleinstehende unterschreitet (€ 1.030,49) ||
^ LW: Wert der vollen freien Station: € 309,93 für Ausgleichszulage ||
tablelayout
| LW: Anrechenbares (fiktives) Ausgedings ||
| Wenn Betrieb übergeben, verkauft, verpachtet oder auf andere Weise zur Bewirtschaftung überlassen wird, werden
für die Berechnung der AZ nicht die tatsächlichen erzielen Einkünfte (Ausgedinge, Verkaufspreis, Pachtzins…),
sondern ein Pauschalbetrag (fiktive Ausgedinge) angerechnet. Höhe orientiert sich am EHW des land-/forstwirtschaftl. Betriebes,
nach oben begrenzt. Wurde Bewirtschaftung innerhalb von 10 Jahren vor dem Stichtag aufgegeben, sind unabhängig von
der tatsächl. Ausgedungenen Leistungen max. 10% des Einzel-/Familienrichtsatzes als mtl. EK anzurechnen ||
| ||
| Für alleinstehende Pensionisten
10% vom Richtsatz für Alleinstehende, entspricht einem EHW von € 3.900,00 | € 100,05 (höchstens) |
| Für verheiratete Pensionisten**
10% vom Richtsatz; entspricht einem EHW von
€ 5.600,00 (bei Anwendung des Familienrichtsatzes) |
€ 157,84 (höchstens) |