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Pensionserhöhung

Gesamtpensionseinkommen wurde mit 01.01. wie folgt erhöht:

Bis € 1.000,00 3%/mtl.
Über € 1.000,01 bis € 1.400,00 3% bis 1,8%/mtl. (linear sinkend)
Über € 1.400,01 bis € 2.333,00 1,8%/mtl.

Gesamtpensions-EK:
Summer aller Pensionen aus der gesetzl. PV; Ausnahme: Kinderzuschüsse, Ausgleichszulage sowie des besonderen Steigerungsbetrages.

Aliqutierung der ersten Pensionsanpassung bei neu zuerkannten Pensionen (SST ab 01.01.21) Ab 2022 wird diese erstmalige Pensionsanpassung für PEnsionen mit Stichtag im Jahr vor der Pensionsanpassng aliquotiert.
Abhängig vom SST-Monat gebührt ein bestimmter Prozentsatz der Erhöhung:

Stichtag im Aliquotierung
Jänner 100%
Februar 90%
März 80%
April 70%
Mai 60%
Juni 50%
Juli 40%
August 30%
September 20%
Oktober 10%
Novemer 0%
Dezember 0%


Beitragssätze und Kinderuschuss

Kinderzuschuss € 29,07
Kontoprozentsatz (APG)
Gutschrift am Pensionskonto
1,78% Gutschrift am Pensionskonto
der jährl. BGRL
BMGRL für Zeiten
der Kindererziehung
€ 2.027,75 nach APG
€ 1.422,08 nach Recht ab 01.01.2005
Beitragssätze
Krankenversicherung
(ausg. Waisenpension)
5,1% von der Pens.
inkl. Kd-Zuschuss, AZ
Krankenversicherung v. ausl. Leistungen (für Pens. die in Ö krankenvers. sind) 3,4% von der Pension
inkl. Kd-Zuschuss, AZ
Zusatzeitrag für Angehörige 3,4% von der Pension
inkl. Kd-Zuschuss, AZ
Nur LW! Solidaritätsbeitrag: diesr wurde rückwirkend mit 01.01.2020 ersatzlos gestrichen! 0,5% von der Pension
inkl. Kd-Zuschuss, AZ


Ausgleichszulageenrichtsätze

Eigenpension Hinterbliebenenpensionen
Familienrichtsatz
f. Ehepaare mit gem. Haushalt

€ 1.625,71
Witwen/Witwer
€ 1.030,49
Einfacher Richtsatz
für Alleinstehende bzw. verheiratete
ohne gem. Haushalt mit dem Ehepartner
€ 1.030,49 Halbwaisen
bis zum vollendeten 24. LJ
Halbwaisen
ab vollendeten 24. LJ
€ 379,02

€ 673,59
Richtsatzerhöhung je Kind
dessen Netto-EK die Höhe von € 343,19
nicht übersteigt
€ 159,00 Vollwaisen
bis zum vollendeten 24. LJ
Vollwaisen
ab vollendeten 24. LJ
€ 569,11

€ 1.030,49
ANRECHENFREIE LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG: €245,20


Ausgleichszulagen-/Penisonsbonus
Bei Vorliegen einer bestimmten Anzahl an Vers.-Mon. gebührt
- AZ-Bonus, wenn eine AZ zu einer Eigen-/Direktpension beziehen
- Ein Pensionsbonus zu Eigen-/Direktpension, wenn keine AZ bezogen wird
- Wenn Gesamt-EK unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt.
Grenzwert für Gesamt-EK Max. Höhe
Einzelrichtsatz mind. 360 BM € 1.141,83 € 155,36
Einzelrichtsatz mind. 480 BM € 1.364,11 € 396,21
Familienrichtsatz mind. 480 BM bei einem oder beiden Partnern € 1.841,29 € 395,78

inkl. Kindererziehungszeiten und Präsenz-/Zivildienstzeiten
tablelayout ^ Anrechenbarer Unterhaltsanspruch || | Gegenüber dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner | In der tatsächlichen Höhe | | Gegenüber dem geschiedenen Ehepartner | In der tatsächlichen Höhe | | Gegenüber den im gemeinsamen Haushalt lebenden Eltern | 12,5% vom Nettoeinkommen | | Verminderung um jenen Betrag, um den das verbleibende Nettoeinkommen des Verpflichteten den Richtsatz für Alleinstehende unterschreitet (€ 1.030,49) || | || ^ LW: Wert der vollen freien Station: € 309,93 für Ausgleichszulage || | || | ::: | ::: | | ::: | ::: | ^ LW: Anrechebares (fiktiven) Ausgedings ^^ | Wenn Betrieb übergeben, verkauft, verpachtet oder auf andere Weise zur Bewirtschaftung überlassen wird, werden für die Berechnung der AZ nicht die tatsächlichen erzielen Einkünfte (Ausgedinge, Verkaufspreis, Pachtzins…), sondern ein Pauschalbetrag (fiktive Ausgedinge) angerechnet.
Höhe orientiert sich am
EHW des land-/forstwirtschaftl. Betriebes, nach oben begrenzt.
Wurde Bewirtschaftung
innerhalb von 10 Jahren vor dem Stichtag aufgegeben, sind unabhängig von der tatsächl. Ausgedungenen Leistungen max. 10% des Einzel-/Familienrichtsatzes als mtl. EK anzurechnen || | Für alleinstehende Pensionisten
10% vom Richtsatz für Alleinstehende, entspricht einem EHW von € 3.900,00 |
€ 100,05 (höchstens) | |
Für verheiratete Pensionisten**
10% vom Richtsatz; entspricht einem EHW von
€ 5.600,00 (bei Anwendung des Familienrichtsatzes) |
€ 157,84 (höchstens) |

aktuelle_werte_pv.1647244411.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/03/14 08:53 von trobiwiki

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