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aktiengesellschaft_ag

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Aktiengesellschaft - AG

Gewerberecht

  • Gewerberechtsträger ist die AG
  • Vorstand gibt der Gewerbebehörde einen gewerberechtl. Geschäftsführer oder Arbeitnehmer, der mit mind. Halber Wochenarbeitszeit angemeldet und nach dem ASVG versichert ist, bekannt.

Diese Person hat auch den Befähigungsnachweis zu erbringen

Sozialversicherung

Vorstandsmitglieder einer AG:

  • Sind nach dem ASVG in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung vollversichert.

Funktionärsentschädigungen = sonstiges EK = nicht sozialversicherungspflichtig
Gewinnausschüttungen an Aktionäre besteht idR keine Sozialversicherungspflicht

aktiengesellschaft_ag.1651738699.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/05/05 10:18 von trobiwiki

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