abzugsbetraege:sanierungsgewinn
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Sanierungsgewinn
Laut EstG ist der Sanierungsgewinn ein Gewinn, der durch Vermehrung des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum Zwecke der Sanierung entstanden ist. Ein Sanierungsgewinn ist somit kein „echter“ Gewinn, sondern entsteht dem Schuldner durch Nachlass seiner Schulden
- Antrag/Unterlagen sind vom Vericherten zu senden
Abzugsfähigkeit des Sanierungsgewinnes bei der BGRL-Bildung nach GSVG
- Es ist der gesamte Sanierungsgewinn von den EK abzuziehen (und nicht etwas nur im prozentuellen Ausmaß der Schuldbefreiung)
- Im Ergebnis sind daher ab 2004 Gewinne aus gerichtl. Und außergerichtl. Schulderlässen abzugsfähig, sofern der Schuldnererlass zu Sanierungszwecken erfolgt ist, das heißt:derselbe Betrieb nach dem Schulderlass wird weitergeführt – er darf nicht eingestellt werden! (muss nicht vom ehem. Vers. weitergeführt werden)
abzugsbetraege/sanierungsgewinn.1650885949.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/04/25 13:25 von trobiwiki