Selbstständige Erwerbstätigkeit + pflichtvers. in KV nach GSVG (nicht für: Bezieher KBG, Übergangsgeld, Pensionsbezieher, Weiterversicherte)
Aufrechterhaltung des Betriebes ist von der pers. Arbeitsleistung abhängig und im Unternehmen werden keine oder regelmäßig weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigt