Selbstversicherung in der UV nach ASVG oder BSVG setzt eine entsprechende selbstständige Erwerbstätigkeit bzw. Mittätigkeit von Angehörigen voraus, die nicht bereits zu einer Pflichtvers. in der UV führt. Man hat dieselben Leistungen wie in der Pflichtversicherung
Selbstversicherung UV nach ASVG oder BSVG ist bei der SVS zu beantragen
Es ist zu beachten, dass – auch bei Selbstvers. Nach BSVG – für jede zu schützende Person die Selbstvers. In UV eigens zu beantragen ist. Anders als in der Pflichtvers. nach BSVG gibt es in der Selbstvers. Keine Betriebsvers., die alle im Betrieb des Betriebsführers mittätigen Fam.-Angehörigen „automatisch“ schützt.
Beginn: mit dem auf den Beitritt folgenden Tag
Ende:
Für jede versicherte Person ist ein eigener, monatl. Fixer Beitrag zu leisten. BGRL und Beitragssatz sind in der SVS-Satzung festgelegt
BGRL ist nach Wahl der versicherten Person folgender Betrag, der Beitragssatz beträgt 1,9%. Die BMGRL für GL in der UV beträgt das 360-fache dieser tägl. BGRL, weshalb ein höherer Beitrag auch zu einer entsprechenden Leistungsverbesserung führt.
Die BGRL kann mit Wirkung ab Beginn des der Antragstellung folgenden Kalendervierteljahres verändert werden. Diese Beträge werden jährlich auf Basis der gesetzl. Grundlagen aufgewertet. Die Beiträge sind jeweils zu Beginn eines KM fällig.
Selbstversicherte haben jede für die Versicherung bedeutsamen Änderungen binnen 1 Monat der zuständigen Landesstelle der SVS zu melden.
Beispiele 2021