<WRAP center round important 60%> AZ gebührt in der Höhe der Differenz zwischen der Summe aus Pension, dem sonstigen anrechenbaren Netto-EK und der zu berücksichtigenden Unterhaltsansprüche einerseits und dem jeweiligen Richtsatz andererseits. Die AZ wird nur gewährt, solange der Pensionsberechtigte seinen rechtmäßig gewöhnl. Aufenthalt im Inland hat. </WRAP>