vorschreibung_der_beitraege
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| Fällig sind die Beiträge mit Ablauf des Monats, der dem Ende des Vorschreibezeitraumes folgt. Werden die Beiträge zur Pflichtversicherung nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Fälligkeit eingezahlt, ist der rückständige Betrag einzumahnen (siehe unter Zahlungsverzug).\\ | Fällig sind die Beiträge mit Ablauf des Monats, der dem Ende des Vorschreibezeitraumes folgt. Werden die Beiträge zur Pflichtversicherung nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Fälligkeit eingezahlt, ist der rückständige Betrag einzumahnen (siehe unter Zahlungsverzug).\\ | ||
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| Fällig sind die Beiträge mit Ablauf des Monats, der dem Ende des Vorschreibezeitraumes folgt.\\ Werden die Beiträge zur Pflichtvers. nicht innerhalb von 2 Wochen nach Fälligkeit eingezahlt, ist der rückständige Betrag einzumahnen (SIEHE ZAHLUNGSVERZUG) LINK EINFÜGEN\\ (Fälligkeit 1. Qu: 30.4. + 14 Tage)\\ | Fällig sind die Beiträge mit Ablauf des Monats, der dem Ende des Vorschreibezeitraumes folgt.\\ Werden die Beiträge zur Pflichtvers. nicht innerhalb von 2 Wochen nach Fälligkeit eingezahlt, ist der rückständige Betrag einzumahnen (SIEHE ZAHLUNGSVERZUG) LINK EINFÜGEN\\ (Fälligkeit 1. Qu: 30.4. + 14 Tage)\\ | ||
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vorschreibung_der_beitraege.1648721667.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/03/31 12:14 von trobiwiki