Selbstversicherung gem. §16 ASVG
Selbstvers. 14a GSVG
Selbstvers. 14b GSVG
Gruppenkrankenversicherung der Ziviltechniker
KV ist auch zu wählen, wenn bereits aus einer anderen Tätigkeit KV-Schutz gegeben ist, die sogenannte MFV ist in Österreich gesetzlich geregelt und nach ständiger Rechtsprechung auch zulässig!