§ 14a/b: WTH, Tierärzte, Apotheker, Patentanwälte, Notare, RA, Ziviltechniker § 14 a: Zahnärzte und Ärzte (kein §14b möglich)
Für den angeführten Pers.-Kreis besteht Versicherungspflicht (Ausnahme: Ärzte, Zahnärzte), es muss eine der o.a. Versicherungen ausgewählt werden. Wurde einmal eine Wahl getroffen, ist i.d.R. kein Umstieg mehr mögl. (Ausnahme: ASVG-Selbstversicherung endet autom., wenn eine eig. Pflichtvers. eintritt).