Vergütungen/Kostenersätze nach Vorlage von bezahlten Originalrechnungen (Onlineeinreichung möglich) werden erbracht für
sowie von KoA-Befreiter wird für Behandlungen kein KoA mehr abgezogen (2014) erhalten 100% des Tarifes bzw. höchstens 100% der Kosten zurück. Dasselbe gilt für mitversicherte Kinder und Waisenpensionisten sowie für Personen wg. Befreiung vom KoA wg. Dialysebehandlung, Chemo-/Strahlentherapie, Behinderung ab 50%, etc. (siehe: Befreite gem. §15a Abs. 2 der Satzung)
Achtung Mehrfachversicherte: diese müssen immer zwingend die Originalrechnung senden bzw. eine schriftliche Erklärung, dass die RE bei keinem anderen Vers.-Träger eingereicht wurde.