Selbstständig erwerbstätige Mitglieder der Kammer für RA und Notare können nur im Bereich der KV der österr. SV angehören.
Mitglieder der Notariatskammer verfügen über eine eigene Pens.-Versicherung
ACHTUNG Wenn neben der freiberuflichen Tätigkeit einer weiteren versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgegangen wird (Bsp. Arbeitnehmer, Gewerbetreibender, Land-/Forstwirtschaft), gelten hier Sonderbestimmungen!
Wenn neben der freiberufl. Tätigkeit ein EK bezogen wird, dass mit einer anderen Pflichtvers. verbunden ist, müssen nur dann Beiträge bezahlt werden, wenn die EK aus der selbstständigen Tätigkeit die Versicherungsgrenze überschritten wird (Bsp. neben freiberufl. Tätigkeit Pension oder Arbeitslosengeld bezogen wird).
Ausschließlich freiberuflich und/oder selbstständig Tätig Sind auf jedenfalls Beiträge zu entrichten!