Für Ehepartner, eingetr. Partner und Lebensgefährten ist in der Regel ein Zusatzbeitrag vorgesehen, der vom Versicherten (3,4% der BGRL) zu entrichten ist – unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen vorgesehen. Für Kinder ist kein Zusatzbeitrag zu zahlen
Ehepartner, eingetr. Partner:
Lebensgefährte:
Andere Pers., die den Lebensunterhalt aus dem Betrieb bestreiten
Pflegeperson bei Pflege eines nahen Angehörigen
Kurzzeitunterbrechungen durch einen Aufenthalt in stationärer Pflege oder Urlaub des pflegebed. Pers. Bzw. der Pflegepers. Bleibt für das Aufrechterhalten des KV-Schutzes außer Betracht.