*gem. kostenfreien Kinderimpfprogramm
Antrag über SVS GO oder über Online-Antrag auf Homepage www.svs.at/geimpftgesuender)
Penumokokkenimpfung für Kinder bis zum vollendeten 15. LJ: Nachweis nur für Kinder ab Geburtsjahr 2012 und jünger erfolderlich. Für Kinder geboren vor dem 1.1.12 entfällt der Nachweis.
Masern-Mumps-Röteln-Impfung Altersgruppe vollendetes 15. bis 60. LJ: wurde eine oder mehrere Krankehtien durchgemachzt, ist statt des Impfnachweises eine eidenstattliche Erklärung abzugeben, dass diese Erkrankungen durchgemacht wurden.