Die Fam.-Vers. ist eine freiwillige KV für bestimmte Angehörige. Man kann eine Fam.-Vers. für Angehörigen abschließen, wenn man selbst in der Krankenvers. nach dem GSVG pflicht-, selbst- oder weiterversichert ist
Verwandte und Verschwägerte in auf- und absteigender Linie und in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad (z. B. Kinder, für welche die beitragsfreie Mitversicherung nicht mehr in Frage kommt, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern.)
<color #ff7f27>Für Pensionisten beträgt der Beitrag zur Familienversicherung 6,8 % der Pension (inkl. Sonderzahlungen).</color>