Verpflichtend seit 2019 für
ACHTUNG: auf der E-Card werden keine Gesundheitsdaten gespeichert!!!!
Verordnete Leistungen/Regionen haben einen Leistungsstatus:
Behandelnde Arzt druckt ein „Infoblatt zur e-Zuweisung“, dies muss mit Unterschrift und Stempel versehen sein
Keine Änderungen mehr nach Absenden der e-Zuweisung möglich; Arzt soll das „Infoblatt zur e-Zuweisung“ aushändigen
E-Zuweisung wurde storniert durch KV-Träger, Arzt, Versicherten Übermittlung der Nachricht war durch den Telefonanbieter nicht erfolgreich (an Arzt oder KV-Träger mit SV-Nr. und Antragscode wenden oder unter MeineSV)
Die Übertragungsmedien sind unverschlüsselt; kein gewährleisteter Datenschutz Durch Fehler bei der Eingabe der Handynummer oder E-Mail, könnten die Daten bei einer dritten Person einlangen. Da diese Daten nicht ersichtlich sind, kann die Nachricht keiner Person zugeordnet werden.
Gesundheitswesen, Strategie und Umsetzung Projekt – und Programmmanager Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien Tel.: 050 – 124 844 1545 Mobil: 0664 – 8878 1545 E-Mail: katya.tugendsam@itsv.at www.itsv.at Infos unter: www.sozialversicherung.at/ekos