unterschiedliche_beitragsberechnung_fuer_diverse_gruppen
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| - | ==== Unterschiedliche Beitragsberechnung für diverse Gruppen ==== | + | ===== Unterschiedliche Beitragsberechnung für diverse Gruppen |
| - | === Betriebsführer === | + | ==== Betriebsführer |
| **Alleinige Betriebsführung: | **Alleinige Betriebsführung: | ||
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| - | === Gemeinsame Betriebsführung mit dem Ehepartner bzw. eingetragenen Partner sowie hauptberufl. Beschäftigung des Ehepartners bzw. eingetragenen Partners === | + | ==== Gemeinsame Betriebsführung mit dem Ehepartner bzw. eingetragenen Partner sowie hauptberufl. Beschäftigung des Ehepartners bzw. eingetragenen Partners |
| Hier gilt für jeden der **beiden die HALBE Betriebsbeitragsgrundlage**\\ | Hier gilt für jeden der **beiden die HALBE Betriebsbeitragsgrundlage**\\ | ||
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| - | === Hauptberuflich im Betrieb beschäftigte Wahl-/ | + | ==== Hauptberuflich im Betrieb beschäftigte Wahl-/ |
| **es kommt ein Drittel der Beitragsgrundlage** zur Anwendung, sofern diese Person hauptberuflich im Betrieb beschäftigt ist.\\ | **es kommt ein Drittel der Beitragsgrundlage** zur Anwendung, sofern diese Person hauptberuflich im Betrieb beschäftigt ist.\\ | ||
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| **Zwischen dem 18. und bis zur Vollendung des 27 LJ wird aus Mitteln des Bundes die BGRL von 1/6 auf die ein Viertel der BGRL aufgestockt (Pensionskonto)**\\ | **Zwischen dem 18. und bis zur Vollendung des 27 LJ wird aus Mitteln des Bundes die BGRL von 1/6 auf die ein Viertel der BGRL aufgestockt (Pensionskonto)**\\ | ||
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| - | === (Wahl-/ | + | ==== (Wahl-/ |
| Für diese Personen **gilt die halbe Betriebsgrundlage**, | Für diese Personen **gilt die halbe Betriebsgrundlage**, | ||
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| - | === Miteigentümer eines auf gemeinsame Rechnung und Gefahr geführten land/ | + | ==== Miteigentümer eines auf gemeinsame Rechnung und Gefahr geführten land/ |
| Für jeden Miteigentümer ist der anteilite Wert des EHW-Bescheides zu berücksichtigen. | Für jeden Miteigentümer ist der anteilite Wert des EHW-Bescheides zu berücksichtigen. | ||
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| - | === Führung des Betriebes durch Gesellschaften bürgerlichen Rechts === | + | ==== Führung des Betriebes durch Gesellschaften bürgerlichen Rechts |
| In dieser Betriebsform wird als BGRL je Gesellschafter der im Verhältnis der Anzahl der Gesellschafter vorhandene Einheitswert geteilt (d.h. Einheitswert/ | In dieser Betriebsform wird als BGRL je Gesellschafter der im Verhältnis der Anzahl der Gesellschafter vorhandene Einheitswert geteilt (d.h. Einheitswert/ | ||
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| 1 = der Bund übernimmt ab 01.01.2020 0,85% des Krankenversicherungsbeitrags. Dieser beträgt insgesamt 7, | 1 = der Bund übernimmt ab 01.01.2020 0,85% des Krankenversicherungsbeitrags. Dieser beträgt insgesamt 7, | ||
| 2 = der einheitliche Beitragsatz in der Pensionsversicherung beträgt 22,8% - in dieser Höhe wird die Teilgutschfrift auch auf dem Pensionskonto gutgeschrieben.\\ Die Differenz von 17% auf 22,80% wird durch eine Partnerleistung des Bundes aus dem Steueraufkommen der Pflichtversicherten aufgebracht. | 2 = der einheitliche Beitragsatz in der Pensionsversicherung beträgt 22,8% - in dieser Höhe wird die Teilgutschfrift auch auf dem Pensionskonto gutgeschrieben.\\ Die Differenz von 17% auf 22,80% wird durch eine Partnerleistung des Bundes aus dem Steueraufkommen der Pflichtversicherten aufgebracht. | ||
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| + | Der Beitrag zu **Kranken- und Pensionsversicherung** wird für jede einzelne Person von ihrer jeweiligen Beitragsgrundlage berechnet. \\ | ||
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| + | Der **Unfallversicherungsbeitrag** ist hingegen ein Pauschalbetrag (€ 15,91/2022) und wird ebenfalls jedem Gesellschafter vorgeschriebnen.\\ | ||
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| + | Die oben angeführten Beitragssätze in der Kranken- und Pensionsversicherung gelten auch für Gesellschafter einer offenen Gesellschaft sowie für persönlich haftende Gesellschafter einer KG.\\ | ||
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| + | ==== Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten ==== | ||
| + | 5,1% der Bruttopension inkl. Kinderzuschuss und Ausgleichszulage | ||
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| + | ==== Krankenversicherungsbeiträge von ausländischen Renten ==== | ||
| + | Bezieher einer mit inländischen Pensionsleistungen vergleichbaren ausländischen Rente mit einem Anspruch auf Leistungen der Krankenversicherung nach dem BSVG haben von der ausländischen Rente einen Krankenversicherungsbeitrag zu entrichten.\\ | ||
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| + | Wird die ausländische Rente gleichzeitig mit einer inländischen Pension bezogen, so wird der für die ausländische Rente zu entrichtende Krankenversicherungsbeitrag von der inländischen Pension einbehalten. Übersteigt der Krankenversicherungsbeitrag die Höhe der gleichzeitig bezogenen inländischen Pension, so wird der Restbetrag vorgeschrieben.\\ | ||
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| + | Wird neben der ausländischen Rente keine inländische Pension bezogen, so wird der zu entrichtende Krankenversicherungsbeitrag zur Gänze vorgeschrieben. | ||
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| + | ==== Unfallversicherung für Jagd und Fischereipächter ==== | ||
| + | 2% einer satzungsmäßig zu fixierenden Beitragsgrundlage werden verrechnet. Die Vorschreibung erfolgt im Oktober mit Fälligkeit 31.10.\\ Wert 2022: 15,91€ monatlich | ||
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