prostituierte
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| | Wohnungs-prostitution | | Wohnungs-prostitution | ||
| - | | Straßen-\\ prostitution | + | | Straßen-\\ prostitution |
| Ist die eindeutige Zuordnung einer Tätigkeit zu einer dieser Erscheinungsformen nicht möglich, ist die Beurteilung an Hand der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen. | Ist die eindeutige Zuordnung einer Tätigkeit zu einer dieser Erscheinungsformen nicht möglich, ist die Beurteilung an Hand der Umstände des Einzelfalles vorzunehmen. | ||
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| + | === Besteuerung von Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleistern === | ||
| + | Nichtanwendung bisheriger pauschaler Abzugssteuermodelle ab 1. April 2014 | ||
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| + | Eine derartige Tätigkeit liegt vor, wenn eine Person gegen Entgelt eine sexuelle Dienstleistung an einer anderen Person erbringt. Diese Definition beschränkt sich nicht nur auf den direkten körperlichen Kontakt, sondern umfasst jeglichen Kontakt mit der Absicht sexuell u erregen (Prostitution, | ||
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| + | Die derzeitige Praxis der Finanzämter ist nicht einheitlich und umfasst insbesondere die Erhebung einer Abzugssteuer in unterschiedlichen Ausmaß auf der Grundlage von § 99 EStG 1998 (Steuerabzug von beschränkt steuerpfl. Einkünften). | ||
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| + | In der Entscheidung vom 01.12.2011, RV/ | ||
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| + | Ferner hat der Unabhängige Finanzsenat in der Entscheidung vom 02.09.2013, RV/ | ||
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| + | Zur Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sind daher ab 1. April 2014 bisherige pauschale Abzugssteuermodelle nicht mehr anzuwenden. | ||
| + | Die Steuererhebung hat nunmehr grundsätzlich nach den tatsächlichen Verhältnissen – nichtselbstständig oder selbstständig – zu erfolgen. | ||
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| + | Folgende Merkmale sprechen aufgrund der Judikatur der Höchstgereichte bzw. der Entscheidungspraxis des Unabhängigen Finanzsenates für eine selbstständige bzw. nichtselbstständige Tätigkeit. | ||
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| + | {{tablelayout? | ||
| + | ^ merkmale Nichtselbstständigkeit | ||
| + | | Bar-, Club, Bordellbetreiber stellt Separees/ | ||
| + | | Anbahnung der Sexualleistung erfolgt im Barbetrieb\\ [UFS vom 18.12.2007, RV/ | ||
| + | | Arbeitszeit der Sexdienstleister/ | ||
| + | | Eingliederung in den (Bar-)Betrieb \\ Wirtschaftliche und soziale Gestaltung ähnlich wie bei Arbeitnehmern\\ [VwGH vom 04.04.2001, 99/ | ||
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| + | === TOP 1: § 4 Abs. 2 ASVG – Sozialversicherungspflicht von Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister – INTERN === | ||
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| + | OÖGKK | ||
| + | Durch einen in Oberösterreich ansässigen Steuerberater wurden wir mit folgender Information des Bundesministeriums für Finanzen Informiert | ||
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| + | Für die Sozialversicherung bedeutet dies, dass durch Anwendung des § 47 EStG 1988 bei dem erwähnten Personenkreis jedenfalls Dienstnehmereigenschaft gem. § 4 Abs. 2 ASVG gegeben ist. | ||
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| + | Das Thema wurde im Zuge einer ReferentInnenbesprechung über Fragen aus dem Versicherungs-, | ||
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| + | FRAGESTELLUNG: | ||
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| + | LÖSUNG: | ||
| + | Der Vertreter des BMF teilt mit, dass die Abzugssteuer nach § 99 EStG 1988 in diesen Sachverhalten ab 1. April 2014 abgeschafft wird und bereits im Jänner 2014 eine entsprechende Information des BMF an jene Steuerpflichtigen erfolgte, die das so genannte Abzugsmodell in Anspruch genommen haben. Ursächlich für diese Änderung der Vorgehensweise der Finanzverwaltung war das Erkenntnis des VwGH vom 19.12.2012, ZI. 2010/ | ||
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| + | Das BMF wird im Zusammenhang mit dieser Erkenntnis des VwGH mit dem BMJ und BMI abklären, in wie weit eine Anmeldung zur Sozialversicherung bereits den Straftatbestand der Zuhälterei (§216 StGB) ausgelöst. | ||
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| + | Seitens der Gebietskrankenkassen ist eine mit der Finanzverwaltung koordinierte Vorgangsweise wünschenswert. | ||
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| + | Es soll aufgrund dieser Judikatur versucht werden eine Typisierung vorzunehmen, | ||
| + | Sollten sich allfällige Änderungen in der Vorgehensweise der Finanzverwaltung ergeben, wird das BMF den Hauptverband informieren. | ||
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| + | Anmerkung: | ||
| + | Folgende Information des BMF wurde am 27. März 2014 an den Hauptverband übermittelt und am 31. März 2014 an die MVB-ReferentInnen per E-Mail weitergeleitet: | ||
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| + | „Das Bundesministerium für Finanzen hatte jene Steuerpflichtige, | ||
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| + | Dieses Informationsschreiben hat zu zahlreichen Anfragen an die Finanzverwaltung auch von Steuerpflichtigen geführt, die das Abzugsmodell bisher nicht angewendet hatten. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Transparenz ist seitens des BMF beabsichtigt, | ||
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| + | Um den betroffenen Steuerpflichtigen die Möglichkeit einzuräumen, | ||
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| + | Diese Kurz-Info ergeht auch an die WKO, die Kammer der Wirtschaftstreuhänder, | ||
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| + | Auszug – Aktenvermerk | ||
| + | Referentenbesprechung über Fragen aus dem Versicherungs-, | ||
| + | Melde- und Beitragsbereich 25. Jänner 2011, 9.30, HV, EG | ||
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| + | TOP 6. § 4 Abs. 3 ASVG; Anmeldung von SexarbeiterInnen – INTERN | ||
| + | BMASK II/A/7 | ||
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| + | Sachverhalt: | ||
| + | Nach der Judikatur des OGH kann es keinen Arbeitsvertrag mit SexarbeiterInnen geben. Es besteht zwar keine Identität zwischen dem ArbeitnehmerInnen-Begriff des Arbeitsrechts und dem DienstgeberInnen-Begriff des Sozialversicherungsrechts, | ||
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| + | Fragestellung: | ||
| + | Wie gehen die einzelnen Gebietskrankenkassen mit Anmeldungen von SexarbeiterInnen um? | ||
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| + | Lösung: | ||
| + | Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 ASVG erfüllt sind, ist von einer Versicherungspflicht nach dem ASVG auszugehen (vgl. BMS 30.6.1986, GZ: 124.164/ | ||
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| + | SexarbeiterInnen werden Umständen auch als Table-TänzerInnen als Dienstnehmer zur Sozialversicherung angemeldet. Der genaue Inhalt der Arbeitsleistung kann nicht überprüft werden. Table-TänzerInnen unterliegen der Versicherungspflicht (vgl. „Table-TänzerInnen“, | ||
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| + | Die Beurteilung der Versicherungspflicht ist hier nur im Einzelfall notwendig. Konkrete Verfahren sind den GKK und auch dem Vertreter des BMI nicht bekannt. | ||
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| + | Im Bereich der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft wird von Sexmitarbeiterinnen selben die Veranlagungsgrenze erreicht bzw. gegenüber der Finanz selten eine Einkommensteuererklärung abgegeben. | ||
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| + | Anmerkung | ||
| + | Folgende Information des BMF wurde am 27.03.2014 an den HVB übermittelt und am 31.93.2014 an die MVB-Referenten per E-Mail weitergeleitet: | ||
| + | „Das Bundesministerium für Finanzen hatte jene Steuerpflichtige, | ||
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| + | Dieses Infoschreiben hat zu zahlreichen Anfragen an die Finanzverwaltung auch von Steuerpflichtigen geführt, die das Abzugsmodell bisher nicht angewendet hatten. Aus Gründen der Rechtssicherheit und Transparenz ist seitens des BMF beabsichtigt, | ||
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| + | Um den betroffenen Steuerpflichtigen die Möglichkeit einzuräumen, | ||
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| + | Diese Kurzinfo ergeht auch an die WKO, die Kammer der WTH, die RA-Kammer und an die Finanzverwaltung. | ||
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