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neue_selbsttaendige

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neue_selbsttaendige [2022/06/02 11:01] – angelegt trobiwikineue_selbsttaendige [2022/09/21 09:17] (aktuell) trobiwiki
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 Der KV-Verssicherungsschutz ist während des Verfahrens nach dem GSVG gegeben und muss im GUI 14 aufgebaut werden. Der KV-Verssicherungsschutz ist während des Verfahrens nach dem GSVG gegeben und muss im GUI 14 aufgebaut werden.
 Sollte dies nicht der Fall sein: Einsichtnahme im GUI 1 ob ein „RESIverfahren“ läuft und in weiterer Folge eine Back-Office Notiz an die LST. Sollte dies nicht der Fall sein: Einsichtnahme im GUI 1 ob ein „RESIverfahren“ läuft und in weiterer Folge eine Back-Office Notiz an die LST.
 +
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 +==== ACHTUNG ====
 +Ab sofort ist nach einer Ruhendmeldung die Pflichtversicherung nach 2/1/4 GSVG erst festzustellen, wenn zusätzlich zur wiederbetriebsmeldung auch ** eine überschreitungserklärung eingelangt ist ** (betrifft WTH, Tierärzte, Kunstschaffende,...).\\ 
 +ein rückwirkender Zugang ist somit nicht mehr möglich; Ausnahme: die Überschreitungserklärung langt innerhalb eines Monats nach wiederaufnahme der Tätigkeit ein.
  
neue_selbsttaendige.1654160462.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/06/02 11:01 von trobiwiki

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