neue_selbsttaendige
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| neue_selbsttaendige [2022/06/02 11:01] – angelegt trobiwiki | neue_selbsttaendige [2022/09/21 09:17] (aktuell) – trobiwiki | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 31: | Zeile 31: | ||
| Der KV-Verssicherungsschutz ist während des Verfahrens nach dem GSVG gegeben und muss im GUI 14 aufgebaut werden. | Der KV-Verssicherungsschutz ist während des Verfahrens nach dem GSVG gegeben und muss im GUI 14 aufgebaut werden. | ||
| Sollte dies nicht der Fall sein: Einsichtnahme im GUI 1 ob ein „RESIverfahren“ läuft und in weiterer Folge eine Back-Office Notiz an die LST. | Sollte dies nicht der Fall sein: Einsichtnahme im GUI 1 ob ein „RESIverfahren“ läuft und in weiterer Folge eine Back-Office Notiz an die LST. | ||
| + | |||
| + | |||
| + | ==== ACHTUNG ==== | ||
| + | Ab sofort ist nach einer Ruhendmeldung die Pflichtversicherung nach 2/1/4 GSVG erst festzustellen, | ||
| + | ein rückwirkender Zugang ist somit nicht mehr möglich; Ausnahme: die Überschreitungserklärung langt innerhalb eines Monats nach wiederaufnahme der Tätigkeit ein. | ||
neue_selbsttaendige.1654160462.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/06/02 11:01 von trobiwiki