Inhaltsverzeichnis

Ziviltechniker

An- Abmeldung durch Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
Gesetz FSVG
Pflichtversicherung PV
Dauer der Pflichtversicherung Monatserster bis Monatsletzten
Ausnahmemöglichkeiten KEINE
Selbstversicherung 14 a/b möglich
Mehrfachversicherung PV

Wahlmöglichkeit in KV

Selbstversicherung gem. §16 ASVG

Selbstvers. 14a GSVG

Selbstvers. 14b GSVG

Gruppenkrankenversicherung der Ziviltechniker


KV ist auch zu wählen, wenn bereits aus einer anderen Tätigkeit KV-Schutz gegeben ist, die sogenannte MFV ist in Österreich gesetzlich geregelt und nach ständiger Rechtsprechung auch zulässig!