Inhaltsverzeichnis

Wohnsitzarzt

Arbeitsprofil

Anmeldung einer wohnsitzärztl. Tätigkeit

Wohnsitzärzte gelten als „Neuer Selbstständiger“

Durch die Krankenvorsorgeeinrichtung der Kammer sind diese von der GSVG KV ausgenommen. Keine SEVO Pflicht, freiwillig möglich

Sozialversicherung

An- Abmeldung durch Ärztekammer
Gesetz GSVG (2/1/4), Neue Selbständige
Pflichtversicherung PV; UV
Dauer der Pflichtversicherung Tätigkeitsbeginn bis Monatsletzten
Ausnahmemöglichkeiten Unterschreiten der VG, Altersbefreiung
Selbstversicherung 14 a/b 14a und 14b
Mehrfachversicherung PV, KV