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Weiterversicherung KV und PV

Voraussetzungen

Vorversicherungszeit

Wenn in den 12 Mon. vor Ausscheiden aus GSVG oder BSVG KV mind. 26 Wochen oder unmittelbar vorher mind. 6 Wo. pflichtkrankenversichert war

Antragsfrist

Beginn

Beginn KV schließt zeitl. Unmittelbar an das Ende der Pflichtvers. an (außer bei bescheidmäßiger Erledigung)

Ende:

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