Waisenpenison:
Anspruch auf Waisenpension bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch nach Vollendung des 18. LJ, wenn die Ausbildung (Studium, etc.) die Arbeitskraft überwiegend beansprucht. Dies ist anzunehmen bei einer zusätzlichen Erwerbstätigkeit von weniger als 25 Stunden pro Woche. Bei einer Erwerbstätigkeit im Ausmaß von 25 bis 29 Stunden erfolgt eine inidviduelle Prüfung.
ACHTUNG: Ein Erwerbseinkommen bewirkt jedenfalls die Kürzung eines eventuell gebührenden Ausgleichszulagenanspruchs.
| Pension | Erforderliche Versicherungsmonate | |||
|---|---|---|---|---|
| Witwenpension hinterbliebene eingetr. Partner Waisenpension | WARTEZEIT Halbdeckung | Sonderbestimmung | ||
| Stichtag | VM | Rahmenzeit | KEINE | |
| vor voll. 50 LJ. | 60 VM | |||
| ab voll. 50. LJ | 30 VM + LM nach 50 | 120 KM + LMx2 | ||
| max. | 180 VM | 360 KM | ||
| oder Ewige Anwartschaft |
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| 180 BM oder 300 VM | ||||
| oder Sonderanwartschaft |
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| Bei Eintritt es Vers.-Falles vor dem vollendeten 27. LJ; mind. 6 VM (bei Eintritt des Vers.-Falles) |
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| oder Entfall der Wartezeit - bei AU oder BK - bei Dienstbeschädigung; nach den für Wehrpfl. geltenden Vorschriften |
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| Höhe und Besunderheiten | ||||
| Witwen/Witwer | Waienpension | |||
| Höhe | 0-60% der Pens. des verstorbenen | Höhe | 24% einfach, 36% doppelt der Pens. des Verstorbenen |
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| Befristung | auf 30 KM mögl. Versorgungsehe, kurze Ehedauer | Anspruchdauer | bis zum vollendeten 18. LJ bei überwiegender Schul/Berufsausbildung Studium bis voll. 27. LJ; bei EU für deren Dauer (wenn während Kindeseigenschaft eingetreten) |
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| Scheidung | Unterhaltsanspruch zum Todeszeitpunkt 0-60%, gedeckelt mit dessen Höhe | Hinweis: Sonderbestimmungen für Witwenpens., wenn überlebender Ehegatte bei ET des Vers.-Falles noch nicht 35 (Ausnahme: der Ehe entstammt ein Kind) oder die Ehe erst bei bestehendem Pensionsanspruch oder nach Vollendung des 60./65. LJ geschlossen wurde! Achtung: Schul-/Studienzeiten sind bei HB-Pensionen auch ohne Einkauf für die Erfüllung der Wartezeit/Mindestversicherungszeit zu werten! |
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| Abfertigung | Wiederverehelichung: 35fache der Pension Wiederaufleben möglich, nur für unbefr. Leistungen mögl. |
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| Pension | Aufgabe der Erwerbstätigkeit erforderlich | |
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| Witwenpension | NEIN | |
| Auswirkung auf die Pensionshöhe | ||
| JA | wenn Gesamteinkommen unter € 1.880,26 (SST bis 09/2020) € 2.220,47 (SST ab 10/2000) Erhöhung des Prozentsatzes auf max. 60% |
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| Wenn Gesamteinkommen über € 8.460,00 Verringerung des Witwenpens.-Betrages bis € 0,00 |
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| Waisenpension | Hinweis: Anspruch auf Waisenpension bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit auch nach Vollendung des 18. LJ, wenn die Ausbildung (Studium, etc.) die Arbeitskraft überwiegend beansprucht. Dies ist nicht mehr anzunehmen bei einer Erwerbstätigkeit von LW: Mehr als 4 Std./Tag, mehr als 24 Std./Wo., mehr als 104 Std./Mon. bzw. bei einer praktischen Ausbildung nach dem Studium. GW: Mehr als 20 Wo./Std. |
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| ACHTUNG | Ein Erwerbseinkommen bewirkt jedenfalls die Kürzung eines evtl. gebührenden AZ-Anspruchs. | |
| Hinweis LW Nebentätigkeiten | Keine Berücksichtigung von daraus erzielten Einkünften bei gleichzeitiger Führung eines „Flächenbetriebes“ (ab EHW € 150,00) Gilt auch für die Berechnung der Ausgleichszulage |
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Einkommen in den letzten 2 Kalenderjahren oder Pensionseinkommen vor dem Tod
Prozentsatz = 70-30 x Einkommen der Witwe : Einkommen des Verstorbenen = Prozentsatz d. Hinterbliebenenpension
Beispiel: Einkommen einer Frau in den leztten beiden KJ vor dem Todeszeitpunkt: € 21.800,00 Einkommen des Mannes: € 30.000,00
70-30 x 21.800:30.000 = 48,20 = Anspruch der Frau würde 48,20% der Pension des Mannes als Witwenpension
In folgenden Fällen ist nur ein befristeter Anspruch mit 30 KM vorgesehen Wenn der überlebende Ehepartner
== Bestimmungen hierzu gelten nicht, wenn:
| Hinterbliebenenpensionen + Mitversicherung | Möglich, aber nicht wenn Kind erwerbslos |
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| Hinterbliebenenpension + Einkommen | EK von Witwenpension Wenn EK zu hoch: Rückforderung der HB-Pension! |
| Waisenpension + Vorlage neuer Bestätigungen | A-FRI: wann neue Schul-/ Studiumsbestätigung gesendet werden soll |
| Waisenpension + Einkommen | Höhe nicht relevant; mind. Nur 20 Wo./Std., sonst kann man von keinem zielstrebigen Studium mehr ausgehen |
| Er, 20 J., Präsenzdienst geleistet und beginnt nun eine Lehre, Weitergewährung der Waisenpension möglich | Ja, bis max. 27 LJ. Mittels BO-Notiz weitergeben. |
| Lehre bis Nov. 21 und nächstes Jahr Bundesheer, danach wieder Ausbildung | Keine Waisenpens. Im Bundesheer, wenn dann wieder Ausbildung, grundsätzlich Weitergewährung Waisenpens. (tel. Info GL DiVora 29.7.21) |