Selbstständige Erwerbstätigkeit + pflichtvers. in KV nach GSVG (nicht für: Bezieher KBG, Übergangsgeld, Pensionsbezieher, Weiterversicherte)
Aufrechterhaltung des Betriebes ist von der pers. Arbeitsleistung abhängig und im Unternehmen werden keine oder regelmäßig weniger als 25 Dienstnehmer beschäftigt
| Allgemeine Informationen | |
|---|---|
| Wird die Dauer des Ruhens auf die max. Bezugsdauer angerechnet (20 Wo.) | JA! Anspruchszeitraum wird durch eine Ruhendfeststellung nicht verlängert, sondern angerechnet! |
| Meldefrist wird nicht eingehalten | Leistungsanspruch ruht solange die AU nicht oder nicht zeitgerecht gemeldet wird. |
| Krankmeldung für längeren Zeitraum möglich – Dispens | Grundsätzlich nein. Individuelle Entscheidung obliegt den Landesstellenarzt; eine schriftliche Begründung muss eingesendet werden. |
| Gesundmeldung | Mittels BackOffice melden Vers. muss Bestätigung vom Arzt senden |
| Man ist Krank und erhält ULEI, dann Gesund und innerhalb von 26 Wochen gleiche Krankheit | Zusammenrechnung der Krankentage auf Höchstdauer |
| Dispens | Ansuchen auf Verlängerung der 14tätigen Kranmeldung muss schriftl. Erfolgen (Begründung) |