Anspruch, wenn
Für mind. 3 Jahre Beiträge bezahlt wurden und die Gewerbeberechtigung seit mind. 2 Jahren erloschen oder ruhend gemeldet ist bzw. die betriebl. Tätigkeit vor mind. 2 J. eingestellt wurde oder
Die gesetzl. Pension angetreten wird oder
5 Jahre vergangen sind, seit das letzte Mal nach dem BMSVG Beiträge entrichtet wurden.
Steuerlich können SEVO-Beiträge als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Veranlagung in der Vorsorgekasse ist steuerfrei. Auszahlung der Leistung als Einmalzahlung: 6% steuerbegünstigt, Auszahlung als Rente ist steuerfrei