| PENSION | Erforderliche Versicherungsmonate | |
|---|---|---|
| Schwerarbeitspension | Mindest-Versicherungszeit | Sonderbestimmungen |
| Anfallsalter Frauen und Männer ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (für Frauen erst ab 2024 relevant) Abschlag: 0,15% je KM der früheren Inanspruchnahme der Leistung 1,8%/12 KM max. 9,9% | 540 Versicherungsmonate | - Letze 240 KM mind. 120 BM Schwerarbeit geleistet - Für Feststellung der Schwerarbeit für land-/forstwirtschaftl. Tätigkeit Einzelfallprüfung erforderl. - Umwandlung einer EU-Pension in eine Schwerarbeitspension möglich (Übernahme des Abschlags) |
| KORRIDORPENSION | 480 Versicherungsmonate | - Bei jedem Antrag wird ein Günstigkeitsvergleich durchgeführt Anspruch auf EU-Pens., Schwerarbeitspens. oder Langzeitversichertenregelung günstiger - Umwandlung einer EU-Pension in eine Korridorpens. möglich (Übernahme des Abschlags und weiterer Abschlag für Korridorpens.) |
| Anfallsalter Frauen und Männer ab dem vollendeten 62. LJ (für Frauen erst ab 2028 relevant) Abschlag: 0,24% je KM der früheren Inanspruchnahme der Leistung, 5,1%/12 KM max. 15,3% |
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die Sonderzahlungen werden nicht angerechnet / Info Peter Wimmer, 11.12.2017