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Schwerarbeitspension und Korridorpension

PENSION Erforderliche Versicherungsmonate
Schwerarbeitspension Mindest-Versicherungszeit Sonderbestimmungen
Anfallsalter
Frauen und Männer ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
(für Frauen erst ab 2024 relevant)

Abschlag:
0,15% je KM der früheren Inanspruchnahme der Leistung
1,8%/12 KM

max. 9,9%
540 Versicherungsmonate - Letze 240 KM mind. 120 BM Schwerarbeit geleistet

- Für Feststellung der Schwerarbeit für land-/forstwirtschaftl. Tätigkeit Einzelfallprüfung erforderl.

- Umwandlung einer EU-Pension in eine Schwerarbeitspension möglich (Übernahme des Abschlags)
KORRIDORPENSION 480 Versicherungsmonate - Bei jedem Antrag wird ein Günstigkeitsvergleich durchgeführt
Anspruch auf EU-Pens., Schwerarbeitspens. oder
Langzeitversichertenregelung günstiger

- Umwandlung einer EU-Pension in eine Korridorpens. möglich
(Übernahme des Abschlags und weiterer Abschlag für Korridorpens.)
Anfallsalter
Frauen und Männer ab dem vollendeten 62. LJ

(für Frauen erst ab 2028 relevant)

Abschlag:
0,24% je KM der früheren Inanspruchnahme der Leistung,
5,1%/12 KM

max. 15,3%

Abschlagsfreiheit → Emde üer 31.12.2021 → Schutzbestimmungen

Zuverdienst bei Schwerarbeitspension

die Sonderzahlungen werden nicht angerechnet / Info Peter Wimmer, 11.12.2017

ACHTUNG: Umwandlung in Korridorpension zum 65 LJ; AUTOMATISCH, wenn keine Nachteile dabei entstehen