Inhaltsverzeichnis

Pensionsauszahlungen

Lohnsteuer

Absetzbeträge

Pensionistenabsetzbetrag wird von SVS automatisch berücksichtig

Alleinverdiener und Alleinerzieherabsetzbetrag

nur nach erfolgtem Antrag (Antragsformular bei Finanzamt erhältlich)

Familienbonus Plus

Höhe pro Kind unter 18: € 125,00/mtl. (jährlich: € 1.500,00)
pro Kind ab 18. LJ: € 41,68/mtl. (jährlich: € 500,16)
Nur wenn für das jeweilige Kind FBH bezogen wird
Unterjähriger Beginn/Ende: nur für jene Monate, in denen auch FBH bezogen wurde.

Getrenntlebender unterhaltspflichtiger Elternteil: muss nachweisen, dass die Unterhaltspflicht besteht und auch tatsächlich bezahlt wird
Teilung Entweder kann ein Elternteil oder beide den FBP beantragen (Teilung 50:50; nur für das ganze KJ!) Je Kind gesonderte Aufteilung möglich
Berücksichtigung bei Pens.-Auszahlung Muss beantragt werden mit Formular E30 (Finanzamt); PPS prüft ob Kind im Inland wohnt und FBH bezogen wird (Nachweis)
Nachträgliche Berücksichtigung bei Veranlagung Bei ständigem Aufenthalt des Kindes in EU, EWR oder Schweiz steht ein indexierter Betrag zu, Berücksichtigung nur im Rahmen der Veranlagung
beim Finanzamt möglich!
Aufenthalt in Drittsaaten: kein FBP!!