Vesicherte, die über das Regelpensionsalter (Frauen60/ Männer 65) hinaus weiterarbeiten, müssen nach derzeitger Rechtslage weiterhin PV, KV und UV-Beiträge bezahlen.
| Pensionist mit vorzeitiger Pension | Kann Geschäftsführer einer GmbH zu 100% werden, wenn das Regelpensionsalter erreicht ist – keine Berührungspunkte mit Pension (ACHTUNG: BU-Pens., etc.) |
|---|---|
| Aktiver Pensionist und KV | MFV möglich in KV |
| Pensionist und keine KV bei SVS | Wenn als aktiver nie eine KV bis SVS (Bsp. Arzt; priv. Gruppenkrankenvers.) haben grundsätzlich in SVS-Pension keine KV! Selbstversicherung nach §14a ist möglich |
| SEVO + Pensionsantritt | Auszahlung; Antrag wird von SVS an Vorsorgekasse gesendet; (Zuständig: VS) Freiwillige SEVO möglich |
| Pensionist verlegt Hauptwohnsitz nach Deutschland | Keine Tätigkeit mehr in Ö oder D: KV bleibt in Ö bestehen; wird mittels E121 (Dauerbefreiung Pens.) bestätigt in doppelter Ausführung; Formular muss bei dt. KV-Träger abgegeben und einmal an SVS zurückgesendet werden; dann kann mit Ö abgerechnet werden (Zuständig: PPS) |
| Tod des Versicherten / Verlassenschaft | Einantwortungsbeschluss notwendig |
| Ende RV wg. Pens.-SST | Es geht um die Pensionswirksame Entrrichtung der Beiträge, RV dennoch möglich |