Notwendig sind eine Beratung und Antrag! Mitglieder einer Kammer, erfolgt die Beratung zum NeuFöG ausschließlich bei dieser. Künstler, Journalisten, alle neuen Selbstständigen müssen die Beratung bei der SVS einholen
Im KM der Neugründung und in den folgenden 11 KM sind folgende Abgaben nicht zu bezahlen:
Ansuchen um Baubewilligung, etc.
Abgaben für Rechtsgeschäfte Vertragsgebühren für Darlehen, Kredite oder Bestandsverträge