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Mitversicherung in Pension

Voraussetzung

Personenkreis

Ausnahmen

Ehegatte, eingetr. Partner, Lebensgefährte

Kein Zusatzbetrag

Das bedeutet, dass das Kind im gem. Haushalt mit dem jeweiligen Elternteil (oder beiden) lebt oder gelebt hat. Eine gleichzeitige Berufsausübung eines oder beider erziehenden Elternteile schließt die Kindererziehung nicht aus. (Zeitraum bis zum 18. LJ des Kindes) Kindererziehungszeiten sind beim selben und auch bei versch. Kindern zusammenzurechnen.

Befreiung vom Zusatzbeitrag, wenn

Kinder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne sind:

Hausgemeinschaft wird nicht unterbrochen, wenn sich das Stief-/Enkelkind

außerhalb der Hausgemeinschaft befindet.

Wenn Voraussetzungen wegfallen, hat Vers. Meldepflicht!

KV-Leistungen für mitversicherte Angehörige: entweder zu Beginn der Pflicht-/Weitervers. Bzw. späteren Entstehen des Angehörigenverhältnisses. Versicherte meldet Angehörigen erst später: Zugang (bei Voraussetzungen) ist rückwirkend durchzuführen. Leistungen können ggf. rückwirkend, innerhalb von 2 Jahren erbracht werden.

Ende Anspruchsberechtigung

(grundsätzlich erfolgt Abgleich mit FBH-Datenbank; laufende FBH = aufrechte KV)

Infoschreiben an Vers.: September und nochmals in November, wenn keine Rückmeldung = Ende Mitvers. Zum 01.12.

Erwerbslosigkeit

Als Nachweis der Erwerbslosigkeit genügt die schriftliche Erklärung des Versicherten

Erwerbsunfähigkeit ohne zeitliche Einschränkung

ACHTUNG LW-Bereich: Hier ist für die Mitversicherung das DLZ e-Card Angehörigenführung zuständig