Kinderzuschuss + max. 20 Wo./Stunden: keine Auswirkung auf KZ
über 20 Wo./Stunden: grundsätzlich kein KZ-Bezug möglich

Wenn KZ bereits früher wegfällt: letztes Zeugnis muss gesendet werden + wann DV bzw. Schule beendet wurde  Backoffice mit Meldung des Datums