für ein und dasselbe Kind nur einmal ein Kinderzuschuss möglich
auch für Enkelkinder (ständige Hausgemeinschaft, unterhaltsberechtigt gegenüber Vers., beide Hauptwohnsitz im Inland)
über das vollendetet 18. LJ nur über besonderen Antrag (Schul-/Berufsausbildung)
€ 29,07/Kind und mtl., keine jährl. Anpassung vorgesehen.
Kinderzuschuss + max. 20 Wo./Stunden: keine Auswirkung auf KZ
über 20 Wo./Stunden: grundsätzlich kein KZ-Bezug möglich
Wenn KZ bereits früher wegfällt: letztes Zeugnis muss gesendet werden + wann DV bzw. Schule beendet wurde Backoffice mit Meldung des Datums