Inhaltsverzeichnis

KINDERBETREUUNGSGELD INFO

Anspruchsvoraussetzungen

o 5 Untersuchungen der Mutter während der Schwangerschaft
o 5 Untersuchungen des Kindes nach der Geburt

Das pauschale Kinderbetreuungsgeld wird auch jenen Personengruppen gewährt, die nicht erwerbstätig oder pflichtversichert sind/waren.

Sozialrechtliche Rahmenbedingungen

Ratgeber: Kinderbetreuungsgeld für Selbstständige

Welche Variante ist die passende? Welche Zuverdienstgrenzen gelten? www.kinderbetreuungsgeld.wkoratgeber.at

Telefonisch: 0800 – 240 014; Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr

Auskünfte zu einem konkreten Fall (Antrag wurde bereits gestellt) bitte mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung setzten!

Weiterversicherung nach KBG

Wenn im Juni Ende KBG + WV wird bereits im März gestellt; Antrag kann grundsätzlich erst einige Tage vor Ende KBG entschieden werden; er wird grundsätzl. Positiv begründet, wenn alle Voraussetzungen gleichbleiben (kein DV; Kind automatisch mitvers.) Familienzeitbonus

Gewerbetreibende und Neue Selbstständige

Wenn die Ruhendmeldung nicht bei einer Behörde vorgesehen ist, können die für den Bezug des Familienzeitbonus notwendige Unterbrechung bei der SVS angezeigt werden. Unterbrechensmeldung kann nicht rückwirkend eingebracht werden! (eigenes Formular)

Partnerschaftsbonus

Eltern, die das pauschale oder EK-abhängige KBG

Erhält jeder Elternteil nach Ende des Gesamtzeitraums auf Antrag einen einmaligen Partnerschaftsbonus in Höhe von € 500,00

Achtung: wird später zu Unrecht bezogenes KBG bei einem Elternteil zurückgefordert und werden dadurch die Anspruchvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, so wird auch der Partnerschaftsbonus von BEIDEN Elternteilen zurückgefordert!

Antrag

Antrag auf Partnerschaftsbonus kann zugleich mit seinem Antrag auf KBG gestellt werden. Jeder Elternteil muss einen eigenen Antrag bei seinem KV-Träger stellen. Antrag kann auch im Nachhinein gestellt werden (innerhalb von 124 Tagen ab dem letzten möglichen Bezugstag des insgesamt letzten Bezugsteiles des KBG)

Ruhen des KBG


Rückforderung von Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgesetz

Erscheint die Rückforderung des zu Unrecht bezogenen Kinderbetreuungsgeldes (Zuschuss/Beihilfe) aufgrund der Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse als unbillig, dann kann der KV-Träger nach Rechtskraft des Bescheides bzw. nach Rechtskraft eines Urteils (bei Klageerhebung) ein Ansuchen unter Anwendung der Schadensrichtlinien des Bundes folgende Zahlungserleichterungen gewähren:

  1. Stundung der Forderung
  2. Gewährung von Ratenzahlungen

Darüber hinaus kann in besonderen Ausnahmefällen auch (teilweise) auf die Forderung verzichtet werden.

Eine Zahlungserleichterung kann nur bewilligt werden, wenn

UND

Diese beiden Voraussetzungen müssen bei einem Ansuchen auf Gewährung von Zahlungserleichterungen konkretisiert und dargelegt werden.

Schriftliche Ansuchen – unter Verwendung des bundeseinheitlichen Formulars (liegt bei KV-Träger auch) – sind an den zuständigen KV-Träger zu übermitteln