Inhaltsverzeichnis

Beginn Pflichtversicherung

* GmbH mit Gewerbe + 25% beteiligt
* geschäftsführender Gesellschafter im FB eingetragen
* handelsrechtl. Geschäftsführer ist daher bei SVS pflichtvers.


GmbH entsteht durch

Unterlagen für die Anmeldung

Auszug aus dem FB und Gesellschaftsvertrag


GmbH mit Gewerbe; 25% beteiligter geschäftsführende Gesellschafter


Gesellschafter: ASVG wenn

Keine Gewerbeberechtigung

Gewerberechtl. Geschäftsführer
Muss mind. 20 Std. beschäftigt sein, ist dann ASVG vers., wird von ÖGK geprüft!


Treuhänder-Anteile

Nicht für SVS relevant


Alterspens. + geschäftsführender Gesellschafter ohne Gewerbeschein


Pensionist + Gesellschafter einer GmbH, nicht mittätig

Gewinnausschüttung: keine Auswirkung


Handelsrechtl. Geschäftsführer + Gesellschafter ohne Gewerbeschein

—-

Ausscheiden handelsrechtl. Geschäftsführer

Ist der Zeitpunkt des Antrages auf Löschung des Geschäftsführers im FB; Ende immer Monatsletzter


GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Entgelt

GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Entgelt mit einer Beteiligung bis zu 25% ist entweder angestellt (geringf. Mögl.) Einkommen ist nicht relevant; ansonsten GSVG pflichtvers.


Gewerberechtlicher Geschäftsführer

Ist in dieser Tätigkeit angestellt, außer er hat mehr als 25% (wird von ÖGK geprüft, oft bis zu 49% möglich), ansonsten ist er ein „neuer Selbstständiger“


Ende / Auflösung


Sperrminorität

Kann durch seine Anteile den Beschluss verhindern; er verfügt über eine sogenannte Sperrminorität
Die Sperrminorität bezeichnet jenen Teil eines Unternehmens, der durch seine Minderheitenrechte bei Abstimmungen Beschlüsse verhindern kann. Voraussetzung dafür ist die Notwendigkeit einer qualifizierten Mehrheit bei einem Abstimmungsverfahren, welche für wichtige Entscheidungen innerhalb eines Unternehmens vorgesehen ist.


Gesellschaftsgemeinschaft geht verloren

Ende der Pflichtversicherung (Monatsletzter nach der notariellen Beglaubigung des Vertrages, mit dem die Anteile abgetreten werden.


Arzt mit freiwilliger KV bei Ärztekammer + GmbH

SVS pflichtversichert; KV hat keine Auswirkungen auf ärztl. Tätigkeit


Wenn Eintrag im FB als handelsrechtl. Geschäftsführer aufrecht bleibt

GmbH: Gewerbe abgemeldet = 2/1/4 Anmeldung möglich


GmbH mit Gewerbeschein: nur Gesellschafter über 25%

2/1/4


GesbR

AG 46 möglich


Verlustvortrag

Nicht relevant für SVS  §25 Abs. 2 GSVG


Prokurist + Beteiligung + Sperrminorität

Neuer Selbstständiger


Funktionsgebühren

Nicht SV-Pflichtig nach §29 EstG Grundsätzlich dürfen diese bei SVS nicht aufscheinen, wenn doch, dann Fehler im ESTB → an STB oder Finanzamt verweisen


Holding GmbH

—- Gewerbeschein abmelden: FB egal, wenn kein EK und keine Bezüge, dann Mindst-BGRL bis zum Ende Gewerbe


Angestellter GF

Jeder angestellter GF ist nicht bei SVS versichert, auch bei Geringfügigkeit


RESI-Fragebogen

Für alle neuen Gewerbeanmeldungen zwingend auszufüllen


Atypischer Gesellschafter m. Geschätsführerbefugnisse und EK

Auch dann Sozialversicherungspflichtig!


GMBH & Co KG

Geschäftsführender Gesellschafter der Komplementär-GmbH unterliegt KV und PV nach GSVG, wenn Mitglieder der Kammer