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Holding Gesellschaft

Besteht aus mind. 2 Ebenen (Muttergesellschaft = Holding) und mehreren rechtl. und organisatorisch selbstständigen Tochterunternehmen, an denen die Holding eine Kapitalbeteiligung hält.

Der Tatbestand des § 2 Abs. 1 Z3 GSVG ist für den geschäftsführenden Gesellschafter der Holding-GmbH daher dann erfüllt, wenn die Holding-GmbH WKO-Mitglied ist und er mit dieser Tätigkeit nicht der Pflichtvers. nach ASVG unterliegt.

Holdign GmbH = neuer Selbstständiger (2/1/4), wenn GmbH in eine Holding einfließt die keine Gewerbeberechtigung hat.