Inhaltsverzeichnis
Hinzurechnungsbeträge GSVG, FSVG, ASVG
Nach dem ASVG
Nach dem GSVG und FSVG
Hinzurechnungsbeträge GSVG, FSVG, ASVG
Nach dem ASVG
Beiträge zu einer Selbstversicherung gem. § 16 ASVG (Qu. K1, I1-I3)
Beiträge zu einer KV-Pflichtversicherung (Übergangsfälle, Altkünstler, Tierärzte, Dentisten)
Anfang des Jahres wird vom Hauptverband alle Fälle mit einer Qual. K1 bzw. I1-I3 für das Vorjahr angefordert
Nach Rückmeldung des HVB erfolgt zu den betroffenen Personen ein Eintrag im Postkasten (
GUI
39) → Bereich Einkommensdaten
Nach dem GSVG und FSVG
die Pflichtversicherungsbeiträge in der KV und PV
die Beiträge zur Zusatzversicherung in der KV
die Zusatzbeiträge für Angehörige in der KV
die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung