Inhaltsverzeichnis

Gesellschaft nach bürgerlichen Rechts

Entsteht durch vertraglichen Zusammenschluss von mind. 2 Personen, die mit ihrer Tätigkeit einen gemeinsamen Zweck verfolgen, sofern die Gesellschafter dafür keine andere Gesellschaftsform wählen.

An- Abmeldung durch Gewerbebehörde (Magistrat, BH)
Nichtbetriebsmeldung (Ruhendmeldung) WKO
Gesetz GSVG
Pflichtversicherung PV, KV; UV
Dauer der Pflichtversicherung Tag der Entstehung der GWB bis zum Monatsletzten
Ausnahmemöglichkeiten Geringfügigkeit (AG46), NB
Selbstversicherung 14 a/b Nein
Mehrfachversicherung PV, KV