Inhaltsverzeichnis

Geimpft Gesünder

Kinder
bis zum 15. LJ
Jugendliche und Erwachsene
bis zum vollendeten 60. LJ
Erwachsene
ab dem 60. LJ
Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Poliomyelitis-
Hämophilus Influenzae
B-Hepatitis B*
Diphtherie-Tetanus-Pertussis-Poliomyelitis
innerhalb der letzten 10 Jahre
Pneumokokken
Masern-Mumps-Röteln* Masern-Mumps-Röteln* Influenza ab 01.10.2021
HPV (Humane Papillomaviren)*
erst ab dem vollendeten 9. Lebensjahr
FSME innerhalb der letzten 5 Jahre FSME innerhalb der letzten 3 Jahre
Pneumokokken* COVID-19
Gültigkeit gemäß aktueller Rechtslage
COVID-19
Gültigkeit gemäß aktueller Rechtslage
FSME
erst ab dem vollendeten 1. Lebensjahr
oder
COVID-19 Genesungszertifikat
(nicht älter als 6 Monate)
oder
COVID-19 Genesungszertifikat
(nicht älter als 6 Monate)
Influenza* ab 01.10.2021;
erst ab dem vollendeten 6. Lebensmonat

*gem. kostenfreien Kinderimpfprogramm

Antrag

Antrag über SVS GO oder über Online-Antrag auf Homepage www.svs.at/geimpftgesuender)

Änderungen

Penumokokkenimpfung für Kinder bis zum vollendeten 15. LJ:
Nachweis nur für Kinder ab Geburtsjahr 2012 und jünger erfolderlich. Für Kinder geboren vor dem 1.1.12 entfällt der Nachweis.

Masern-Mumps-Röteln-Impfung Altersgruppe vollendetes 15. bis 60. LJ:
wurde eine oder mehrere Krankehtien durchgemachzt, ist statt des Impfnachweises eine eidenstattliche Erklärung abzugeben, dass diese Erkrankungen durchgemacht wurden.