Werkvertrag
Merkmale eines Werkvertrages
Er ist auf Erfolg ausgerichtet (Erfolgsgarantie)
Es besteht keine persönliche Arbeitspflicht
Werksunternehmer verwenden eigene Arbeitsmittel
Werksunternehmer ist nicht in die Organisation des Werk-Bestellers eingegliedert
Es besteht keine persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit
Versicherungspflicht
Für die Versicherungspflicht für Werksvertragsnehmer gilt
Meldung bei SVS, egal ob VG überschritten wird oder nicht (Meldepflicht)
Wenn Einkommen unter VG: unter VG melden
Bei Ende des Werkvertrages, ist eine Abmeldung bei SVS notwendig
Arbeitslosenversicherung
Wenn mit der selbstständigen Tätigkeit vor dem 01.01.2009 begonnen wurde, sind die Personen nicht arbeitslosenversichert, aber wenn eine SVS Versicherung vorlieft, bleibt ein davor erworbener Anspruch auf ALG unbeschränkt erhalten.
Das gilt auch, wenn der Werkvertrag ab dem 01.01.2009 begonnen hat und davor mind. 5 Jahre arbeitslosenversichert war.
Bei weniger als 5 Jahren bleibt der Anspruch 5 Jahre lang erhalten.
Freier Dienstvertrag
Merkmale eines freien Dienstvertrages
Geringe oder keine persönliche Abhängigkeit
Freie DN können sich in der Regel vertreten lassen
Sie sind nicht in die Organisation des Betriebes eingegliedert
Sie können eig. Arbeitsmittel verwenden
Übernehmen keine Erfolgsgarantie
Werden normalerweise nach Stunden bezahlt
Unterschied zum echten Arbeitsverhältnis
Freier DV: es gibt keine oder nur eine sehr geringe „persönliche Abhängigkeit“ (keine Bindung an Arbeitszeit, an Weisungen, etc.)
Arbeitsrecht und seine Schutzbestimmungen (5 Wo. bez. Mindesturlaub) gelten nicht
Keinen Mindestlohntarif, keinen Kollektivvertrag, etc.
Das Einkommen muss selbst versteuert werden
Unterschied zum Werkvertrag
Werkvertrag ist auf ein bestimmtes „Werk“ gerichtet (Zielschuldverhältnis), der freie DV auf eine Bestimmte Zeit (Dauerschuldverhältnis)
Unterschied zur Selbstständigkeit
Man verpflichtet sich gegenüber einem Auftraggeber gegen Bezahlung zu Dienstleistungen
Man erbring diese Dienstleistungen im Wesentlichen persönlich
Man nutzt keine eig. Betriebsmittel/Arbeitsgeräte, die für die Tätigkeit wesentlich sind.
Grundsätzlich beurteilt die ÖGK, ob ein freier DV vorliegt. Die Vers.-Erklärung der SVS enthält einige Fragen die eine Beurteilung ermöglichen bzw. erleichtern. Erben sich aus der Beantwortung dieser Fragen Hinweise auf ein freies DV, wird die SVS die Vers.-Erklärung an die ÖGK zur Prüfung übermitteln.
Sozialversicherung & Steuern
ACHTUNG
Einkommens- und Umsatzsteuer müssen selbst abgeführt werden
Sozialversicherungsbeiträge
Wenn eine bestimmte EK-Grenze (GF) überschritten wird, sind freie DN voll sozialversichert.
DN + DG müssen daher SV-Beiträge abführen. Die BGRL ist der Bruttolohn.
Pensionsversicherung, Krankenversicherung (einschl. Krankengeld, vollem Wochengeld)
Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, Insolvenzentgeltversicherung (bei Insolvenz des Arbeitgebers)
Abfertigung
Arbeitgeber sind verpflichtet, zusätzlich zum Entgelt 1,53% dieses Entgelts in eine betriebliche Vorsorgekasse einzuzahlen