| Wie lange rückwirkend können RE eingereicht werden | Grundsätzlich 42 Monate (Tag der Leistungserbringung ist maßgebl.) Wochen-, Krankengeld: Einreichsfrist: 2 Jahre ab Ende des Anspruchszeitraumes Es geht immer um das Behandlungsdatum, nicht um das Einreichdatum! Ältere RE: sind verjährt und werden nicht mehr vergütet. |
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| Neue Bankdaten bekannt geben | Sind nur mit Unterschrift gültig! |
| Unverträglichkeiten | RE von Spezialnahrung kann grundsätzlich für Vergütung eingereicht werden (mit entsprechenden Nachweisen) |
| Honorarnote aus dem Ausland / Krankenhausaufenthalt / EU zum Arzt | Vers. ist verantwortlich, dass diese LESBAR/ÜBERSETZT ist. (Aufschlüsselung der Leistungen v. großem Vorteil!) Für die Vergütung gelten die Bestimmungen für Inlandsrechnungen. (Nationales Recht) E106-Fälle; siehe entsprechendes Kapitel |
| Kostenvoranschläge möglich | Bsp. Zahnersatz: kann ein Kostenvoranschlag eingereicht und eine Vorab-Berechnung erstellt werden. |
| Versorgungspauschale im Krankenhaus | Bis 28 Tage muss von jedem Vers. bezahlt werden |
| Einbehalt von Geldbeträgen | Wird nur dann einbehalten, wenn offene Beitragsbeträge (Mahnsaldo) ersichtl. Sind |
| AZ-Bezieher und KH-Taggeld | Kein Taggeld im KH |
| Psychotherapie-Rechnungen | Ärztl. Bestätigung muss mitgesendet werden |
| Medizinische Hauskrankenpflege | RE einreichen, individuelle Entscheidung ob Vergütungsantrag stattgegeben werden kann (evtl. Unterlagen mitsenden, wenn vorhanden) |
| Osteopathie | Teil des Leistungskataloges |
| Osteoporose | Pos.-Nr. 1454515; Tarif für Dualphotodensitometric |
| Nadelakupunktur je Sitzung | Lt. Den Indikationen des Obersten Sanitätsrates; € 7,00 |
| Bergrettung / Flugrettung | Bergungskosten bei Unfällen in Ausübung von Sport und Touristik werden grundsätzl. Nicht übernommen; priv. UV-Versicherung! ACHTUNG: wenn med. notwendig, kann eine (Teil)Kostenerstattung möglich sein; individuelle Entscheidung des AdL |
| Schutzimpfungen: Zuschüsse - Zeckenimpfungen € 3,70 - Pneumokokken ab 50 Jahren € 7,00 - Kostenersätze für bestimmte Impfungen bei berufsbedingten Auslandsreisen - Beteiligung am Gratiskinderimpfprogramm, für Säuglinge, Klein-/Schulkinder - Großteils der im Impfplan enthaltenen Schutzimpfungen f. Kinder bis z. 15. LJ (bei Gesundheitsbehörden, Impf-/Schulärzten kostenlos in Anspruch genommen werden. - Grippeimpfung: Saisonale Impfaktionen; Landesstellenunterschiede möglich! - Kostenerstattung nach RL: Röteln-Schutzimpfung für nicht schwangere Frauen im gebärfähigen Alter |
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| Schutzimpfungen für bestimmte Personengruppen: Vers. hat folgende Auswahl: - Bestellung über AUVA zur Erlangung des Impfstoffes (evtl. kostenlos) + Impfung bei Arzt → dafür Vergütungsleistung oder - Bezug des Impfstoffes bei Apotheke → Vergütung 80% abzügl. Rezeptgebühr + Impfung bei Arzt → dafür Vergütungsleistung In beiden Fällen ist es eine Leistung aus der UV, die nach den Regeln der KV „abgerechnet“ wird. Auf der RE muss jedenfalls der Vermerk „Imfpung aufgrund Hochrisikogruppe“ angeführt sein, sonst gibt es keine Vergütung! (Info: DiVora; 18.10.21 E-Mail) |
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