Kurzinfo KoA / Selbstbehalt / REGO
Versorgungspauschale im Krankenhaus Bis zum 28. Tag muss diese vom Versicherten selbst bezahlt werden.
Transportkosten Selbstbehalt = 20%
Auch bei MGZ, keine Kostenhalbierung!
REGO 37 Rezeptgebühren notwendig
Unterjährige Beendigung REGO Weiteres EK wurde gemeldet
Behinderung: KoA KISS: „50% BEH“ vermerkt ist und die Daten „von – bis“ korrekt und aufrecht sind
Bergungskosten & Flugrettung Grundsätzlich keine Kostenübernahme bei Sport- und Touristikunfällen
Evtl. möglich – Entscheidung durch AdL
Kostenanteilsdeckel 5% des Jahreseinkommens
Begrenzt werden dem Vers. für sich und seine Angehörigen die im jeweiligem KJ
angelasteten KoA für die Inanspruchnahme ärtzl. Hilfe u. ärztl. Hilfe gleichgestellte
Leistungen für Aufbrauchartikel, Behandlungen in den KH-Ambulanzen und für
Zahnbehandlung/Zahnersatz (Ausnahme Zuzahlung Kieferregulierungen,
Metallgerüsten und Rep. An diesen)
Deckelungsbeitrag: KISS (Auswahl 3, weitere Daten)
Mindest KoA Ab dem 15. LJ zu entrichten
Toleranzfrist ; GSVG + BSVG Tritt dann in Kraft, wenn keine andere Versicherung vorliegt und nur für Notfälle
(keine VU oder allg. ärztl. Hilfe)
Schutzfrist ÖGK Vorrangig; 6 Wochen „Wartefrist“ für Mitvers. Bei SVS
RE-Einreichung Rückwirkend bis 3,5 Jahre möglich
Mundhygene 10 und 18. LJ. Anspruch auf Mundhygiene, bei festsitzender Kieferregulierung 2x jährlich;
bei Vertragsarzt als Sachleisugn und mittels direktverrechnung (Tarif 52)
Wahlfacharzt: Kostenrückerstattung 52,-