Die Fam.-Vers. ist eine freiwillige KV für bestimmte Angehörige. Man kann eine Fam.-Vers. für Angehörigen abschließen, wenn man selbst in der Krankenvers. nach dem GSVG pflicht-, selbst- oder weiterversichert ist
Verwandte und Verschwägerte in auf- und absteigender Linie und in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad (z. B. Kinder, für welche die beitragsfreie Mitversicherung nicht mehr in Frage kommt, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern.)
Für Pensionisten beträgt der Beitrag zur Familienversicherung 6,8 % der Pension (inkl. Sonderzahlungen).