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Voraussetzungen und Umfang

Die Fam.-Vers. ist eine freiwillige KV für bestimmte Angehörige. Man kann eine Fam.-Vers. für Angehörigen abschließen, wenn man selbst in der Krankenvers. nach dem GSVG pflicht-, selbst- oder weiterversichert ist

Folgende Angehörige können zur Fam.-Vers. angemeldet werden

Verwandte und Verschwägerte in auf- und absteigender Linie und in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad (z. B. Kinder, für welche die beitragsfreie Mitversicherung nicht mehr in Frage kommt, Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegereltern.)

Voraussetzung für die Familienversicherung

Beginn

Ende

Beiträge Familienversicherung



Für Pensionisten beträgt der Beitrag zur Familienversicherung 6,8 % der Pension (inkl. Sonderzahlungen).