• Grundsätzlich nicht bei SVS versichert; Tätigkeit dem Grunde nach § 4 Abs. 4 ASVG
  • Einkommen gem. §109a EstG = Erwachsenenbildung keine SVS sozialvers.-pflicht
  • Es muss sich um eine anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtung handeln (ÖGK)