Inhaltsverzeichnis

Verpflichtend seit 2019 für

So funktioniert das System

ACHTUNG: auf der E-Card werden keine Gesundheitsdaten gespeichert!!!!

Vorteile

Antragsstatus

Leistungsstatus

Verordnete Leistungen/Regionen haben einen Leistungsstatus:

Statusmeldungen

Abgelaufenen e-Zuweisung

FA verwendet kein eKOS bzw. nicht bekannt ob eKOS

Behandelnde Arzt druckt ein „Infoblatt zur e-Zuweisung“, dies muss mit Unterschrift und Stempel versehen sein

Wurde Antrag freigegeben?

Keine E-Mail/SMS erhalten

Handynummer/E-Mailadresse nicht korrekt

Keine Änderungen mehr nach Absenden der e-Zuweisung möglich; Arzt soll das „Infoblatt zur e-Zuweisung“ aushändigen

Keine weitere Verständigung – nur „übertragen“

E-Zuweisung wurde storniert durch KV-Träger, Arzt, Versicherten Übermittlung der Nachricht war durch den Telefonanbieter nicht erfolgreich (an Arzt oder KV-Träger mit SV-Nr. und Antragscode wenden oder unter MeineSV)

Keine Namen, SV etc.

Die Übertragungsmedien sind unverschlüsselt; kein gewährleisteter Datenschutz Durch Fehler bei der Eingabe der Handynummer oder E-Mail, könnten die Daten bei einer dritten Person einlangen. Da diese Daten nicht ersichtlich sind, kann die Nachricht keiner Person zugeordnet werden.

Zuweisung auf Papier

e-Zuweisung für Kinder

Kontaktdaten eKOS

Gesundheitswesen, Strategie und Umsetzung Projekt – und Programmmanager Johann-Böhm-Platz 1, 1020 Wien Tel.: 050 – 124 844 1545 Mobil: 0664 – 8878 1545 E-Mail: katya.tugendsam@itsv.at www.itsv.at Infos unter: www.sozialversicherung.at/ekos