Manche Kammern (Österr. RA-Kammer, Versorgungsanstalt d. österr. Notariats) haben ihren Mitgliedern ein Infoschreiben (E-Mail) zukommen lassen, indem ein Link zu entnehmen ist, wo die E-Card beantragt werden kann.

Somit haben diese Personen Möglichkeit eine E-Card zu beantragen für

Jede Kammer entscheidet jedoch selbst, ob sie von diesem Angebot Gebrauch machen →an die jeweilige Kammer verweisen

https://www.svs.at/e-card-Antrag (nur über diesen Link abrufbar, nicht suchbar!)

Bei Verlust der E-Card → E-Card Serviceline: 050 – 124 33 11