Inhaltsverzeichnis

Bewilligungen Heilbehelfe, Hilfsmittel, Heilmittel

Heilmittel: Arzneien und sonstige Mittel zur Linderung von Krankheiten

Heilbehelfe: Brillen, Bandagen, Gummistrümpfe, orth. Schuheinlagen, Bruchbänder, Bauchmieder, Halskrawatten

Hilfsmittel: Rollstuhl, Krücken, Körperersatzstücke, Krankenbetten

Erforderliche Unterlagen

Mindestgebrauchsdauer: Heilbehelfe & Hilfsmittel (Richtwerte)

Krankenfahrstühle 8 Jahre
Ober- und Unterschenkelprothesen aus Leder 4 Jahre
Ober und Unterarmprothesen 5 Jahre
Hörapparate 5 Jahre
Stützapparate der oberen und unteren Extremitäten 5 Jahre
Stützapparate des Rumpfes 4 Jahre
Sehbehelfe Brillen: 3 Jahre
Kontaktlinsen: 2 Jahre Kontaktlinsen: 2 Jahre
Orthopädische Schuhe 1. Bei erstmaliger Anschaffung, wenn 2 Paar Schuhe abwechselnd getragen werden; zusammen: 2 Jahre
2. In weiterer Folge: 1 Jahr
3. Für Kinder bis 14 Jahren: ½ Jahr
Zurichtungen an Konfektionsschuhe ½ Jahr
Für Kinder bis 14 Jahren: ¼ Jahr
Perücken 1 Jahr
Sensoren für die Messung des Blutzuckers 2 Wochen

Heilmittelbewilligung

ABS Programm ersichtl.; Arzt kann dies über E-Card System/ABS oder via Fax: 0810-102 552-40 Oder DW 50 (Landwirte); Telefonische Anfragen zu ABS Bewilligungen, die nicht geklärt werden können: DW 3292

Weitere bewilligungspflichtige Leistungen


Wie erhalte ich Heilbehelfe und Hilfsmittel?

Heilbehelfe und Hilfsmittel werden den Versicherten von der Krankenkasse gewährt oder auch leihweise zur Verfügung gestellt. Für den Erhalt von Heilbehelfen und Hilfsmitteln ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Diese muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Ausstellungstag bei einer Vertragspartnerin oder einem Vertragspartner der Krankenkasse oder einem berechtigten Fachbetrieb eingelöst werden. Dies sind beispielsweise Bandagisten, Optiker oder Orthopädieschuhmacher.

Hinweis

Für bestimmte Heilbehelfe und Hilfsmittel gibt es eine Mindestgebrauchsdauer. Erkundigen Sie sich direkt bei den Vertragspartner:innen oder bei der Kundenservicestelle für Heilbehelfe und Hilfsmittel (ÖGK).

Leihgeräte

Heilbehelfe und Hilfsmittel, die nur vorübergehend gebraucht werden und ohne gesundheitliche Gefahr von mehreren Personen benützt werden können, wie etwa Krankenfahrstühle, Inhalationsapparate, Flüssigsauerstoff, Wundheilsysteme usw., werden auch leihweise zur Verfügung gestellt.

Bewilligungspflichtige Heilbehelfe und Hilfsmittel

In manchen Fällen ist vor dem Bezug eines Heilbehelfes oder Hilfsmittels eine Bewilligung durch die Krankenkasse notwendig. Üblicherweise wird die Einholung der Bewilligung durch die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner - z.B. durch den Bandagisten - veranlasst. Welche Heilbehelfe und Hilfsmittel bewilligungspflichtig sind, erfahren Sie von Ihrer Krankenkasse oder bei Bezug des Heilbehelfes von den jeweiligen Vertragspartner:innen.

Kosten werden für Brillen in einfacher Ausfertigung,

für Kunststoffgläser sowie Lupen nur in besonders begründeten Fällen und für Kontaktlinsen nur aus medizinischen Gründen vergütet. Bei Trifokalgläsern (Glas- oder Kunststoffgläser), Lupenbrillen, Lupen sowie bei Haftschalen (Kontaktlinsen) ist um eine vorherige Bewilligung mit einer fachärztlichen Begründung und einem Kostenvoranschlag anzusuchen.