Erfüllung der Voraussetzungen tritt die Pflichtversicherung mit demselben Tag in der KV und UV ein.
Eintritt der Pflichtversicherung abhängig von der Erfüllung der Voraussetzung bis inkl. 15. eines KM, dann ist es der Monatsletzte
nach dem 15. des Monates dann mit dem nächstfolgendem Monatsersten.
Wenn die Meldung nicht binnen 1 Monat (gesetztl. Meldefrist) nach Erfüllung der Voraussetzungen, verspätet erfolgt, kann ein Beitragszuschlag von max. 4 Monatsbeträgen für den Zeitraum der Pflichtversicherung bis zum Eintreffen der verspäteten Meldung verhängt werden.
Wegfall der Voraussetzungen